Prävention

Kinder- und Jugendschutz

Rubrik Prävention (Symbolbild)

Die Risiken sind für Jugendliche besonders hoch, da THC (Wirkstoff für das Rauschgefühl in der Cannabispflanze) die Gehirnentwicklung beeinträchtigen kann. Forschungen legen nahe, dass frühzeitiger und regelmäßiger Cannabiskonsum das Risiko für Schizophrenie erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung stören kann. Dies könnte dazu führen, dass betroffene Jugendliche in einem unreifen psychologischen Zustand verharren. Zudem ist bekannt, dass Jugendliche, die regelmäßig Cannabis konsumieren, häufiger die Schule abbrechen, seltener einen Hochschulabschluss erreichen und ein erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizidgedanken im späteren Leben haben.

Der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis sind daher für Minderjährige strikt verboten, und die Weitergabe an Kinder und Jugendliche wird strafrechtlich verfolgt. Zudem informiert die Polizei- und Ordnungsbehörde bei Verstößen gegen das Verbot die Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Weitere spezifische Schutzmaßnahmen umfassen das Verbot des öffentlichen Cannabis-Konsums in der Nähe von Kindern und Jugendlichen. Dies schließt Orte ein, die für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung sind, wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten. Der Schutz-Abstand wird von der Bundesregierung mit „in Sichtweite“ definiert. Danach muss in der Regel ein Mindestabstand von 100 Metern zum Eingangsbereich dieser Einrichtungen eingehalten werden. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.

Anbauvereinigungen sind nur Mitgliedern zugänglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Verkauf oder die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist streng verboten. Diese Vereinigungen müssen eine strikte Alterskontrolle durchführen und dürfen Cannabis nur in kontrollierten Mengen an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent erhalten, und auch die Menge ist auf 30 Gramm pro Monat begrenzt.

Quelle:
www.niedersachsen.de/cannabis/informationen-zum-cannabisgesetz-231845.html#jugendschutz



Wenn du das Gefühl hast, dass du deinen Cannabiskonsum nicht mehr unter Kontrolle hast, kannst du dich zum Beispiel an unseren Präventionsbeauftragten wenden (auf Anfrage stellen wir gerne den Kontakt für einen Gesprächstermin her).

Weitere Unterstützung und Informationen findest du zudem auf der folgenden Seite:
www.cannabispraevention.de



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