CanG
Nachdem der Bundestag im Februar 2024 das neue Cannabis-Gesetz (CanG) nach einigen vorangegangenen Einwänden verabschiedete, hat sich Ende März 2024 der Bundesrat mit dem Gesetz befasst. Bis zuletzt war noch nicht sicher, ob die Länderkammer das Vorhaben noch ausbremsen würde, indem es das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweist. Aber die notwendige Stimmenmehrheit für einen Vermittlungsausschuss kam dann doch nicht zusammen. Somit ist das neue Cannabis-Gesetz zum 1. April 2024 in Kraft getreten!
Leider ist aber damit noch nicht alles Eitel Sonnenschein. Denn Politik und Ämter mussten sich nun noch über Auslegungen des Gesetzes verständigen, wie diese Regelungen vor Ort umgesetzt werden. Seit Juli 2024 haben die künftigen Anbauvereine die Möglichkeit, eine Anerkennung für sich zu beantragen. Dann kann es je nach Kommune noch einmal ein paar Wochen dauern, bis eine Genehmigung erteilt wird. Es muss schließlich Klarheit darüber herrschen, welche Rahmenbedingungen die Vereine für einen rechtssicheren Betrieb einhalten sollen.
Wie diese Rahmenbedingungen ausgestaltet werden, kann sich von Region zu Region unterscheiden, weshalb man das Konzept des einen Vereins nicht unbedingt auf einen Verein in einer anderen Region übertragen kann, da diesem von der Kommune eventuell mehr Steine in den Weg gelegt werden (oder die Situation vor Ort eine schwierigere ist).
In Anbauvereinigungen für den Cannabisanbau dürfen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und nicht-kommerziell an Mitglieder verteilen. Die Vereine finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge und müssen bestimmte Vorschriften einhalten, die nun gesetzlich geregelt wurden:
Für alle Informationen auf dieser Seite gilt: Die Angaben stellen keine Rechtsberatung da. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Der aktuelle Stand der Rechtslage wird immer auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html